Bereits am 1. Januar 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gestiegen. Zum 1. Juli 2022 wurde er erneut erhöht und soll bis Ende des Jahres sogar noch bis 12,00 € in der Stunde steigen. Was sich in Deutschland hinsichtlich des Mindestlohns ändert und welche Ausnahmen es gibt, zeigt dieser Artikel.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Etappen
Den Steigerungen, die wir heute zu spüren bekommen, geht ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums voraus. Bereits 2020 wurde festgelegt, dass der Mindestlohn im Jahr 2022 in mehreren Etappen ansteigen soll. Dies hat die Mindestlohnkommission am 30. Juni 2020 festgelegt.
Somit wurde er am 1. Januar 2022 auf 9,82 € pro Stunde erhöht und ist am 1. Juli 2022 noch einmal um 6,5 % auf 10,45 € in der Stunde gestiegen. Doch schon im vergangenen Jahr konnten sich Arbeitnehmer über mehr Geld freuen. Zum 1. Juni 2021 und zum 31. Dezember 2021 ist der Mindestlohn bereits gestiegen.
Die nächste Etappe wird am 1. Oktober 2022 stattfinden. Arbeitnehmer können sich dann endlich auf 12,00 € pro Stunde freuen, was eine große Entwicklung zu den vergangenen Jahren darstellt.
Bild: Der Mindestlohn wird im Jahr 2022 auf ganze 12 € in der Stunde ansteigen. Bildquelle: kaboompics via pixabay.com
Wie hat sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt?
Vor 7 Jahren noch – im Jahr 2015 – lag der Mindestlohn bei 8,50 € in der Stunde. Eine Erhöhung ging nur schleppend voran. Während er 2016 gleichblieb, hat er sich im Jahr 2017 auf nur 8,84 € erhöht. Erst 2019 verdienten Arbeitnehmer mit 9,19 € in der Stunde mit dem Mindestlohn mehr als 9 Euro. Man sieht also: Erst seit 2020 kann man ernsthafte Bemühungen sehen, den Mindestlohn zielführend zu erhöhen.
Welche Ausnahmen gibt es beim Mindestlohn in Deutschland?
Auch wenn der Mindestlohn erhöht wurde und diejenigen, die für den Mindestlohn arbeiten müssen, ein wenig aufatmen können, gibt es dennoch einige Ausnahmen. Nicht jeder kann sich über bald 12,00 € in der Stunde freuen.
Weiterhin gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ebenso ausgeschlossen sind Auszubildende – hier ist das Alter sogar egal. Nicht ohne Grund ist immer wieder die Rede eines „Mindestlohns für Azubis“ oder einer „Mindestausbildungsvergütung“. Allerdings hat dieser nur wenig mit dem Mindestlohn in Deutschland zu tun.
Auch Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit kein Recht auf den Mindestlohn. Ebenso gilt er nicht für Praktikanten, sofern das Praktikum auf freiwilliger Basis stattfindet oder verpflichtend im Rahmen einer schulischen Ausbildung stattfindet. Zudem haben ehrenamtlich Tätige kein Recht auf Mindestlohn.
Mindestlöhne in bestimmten Berufen – welche Regelungen gelten?
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland nach wie vor den Branchenmindestlohn. Er wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt, in einem Tarifvertrag festgehalten und von der Politik als allgemein verbindlich erklärt. Somit kann sich der Mindestlohn für bestimmte Branchen erheblich von dem allgemeinen Mindestlohn unterscheiden.
So gibt es beispielsweise für pädagogische Mitarbeiter mit Bachelorabschluss einen Mindestlohn von 17,70 € in der Stunde, welcher am 1. Januar 2022 von 17,02 € erhöht wurde. Auch das Dachdeckerhandwerk hat einen eigenen Mindestlohn. Dieser hat sich zu Beginn des Jahres von 12,60 € auf 13,00 € erhöht, was jedoch nur ungelernte Arbeitnehmer betrifft. Für Dachdecker-Gesellen gibt es inzwischen anstelle von 14,10 € inzwischen ganze 14,50 €.
Im Elektrohandwerk konnten sich Mitarbeiter über eine Erhöhung von 12,40 € auf 12,90 € freuen. Auch die Pflege hat neue Branchenmindestlöhne angekündigt.
Neue Beschlüsse am 23.02.2022
Das Bundeskabinett hat am 23. Februar neue Beschlüsse gefasst. Nach der erneuten Steigerung des allgemeinen Mindestlohns im Oktober 2022 auf 12,00 € in der Stunde soll es sowohl am 30. Juni 2023 als auch am 1. Januar 2024 wieder zu Änderungen kommen. Wie hoch der Mindestlohn steigen wird, ist bislang noch nicht bekannt.
Eine Veränderung, die sich aus der bisherigen Steigerung ergeben hat, ist eine neue Minijob-Grenze. Bislang war es sogenannten Minijobbern nur möglich, bis 450 € monatlich zu verdienen. Nun wird dieser Betrag angehoben, sodass Minijobber ebenfalls von den neuen Mindestlöhnen profitieren können.
Fazit
Die alltäglichen Kosten steigen immer mehr, was auch höhere Löhne voraussetzt. Bereits 2020 war ein Anstieg des Mindestlohns beschlossen worden, welcher im Zuge des Jahres 2022 nach und nach umgesetzt wird. Auch in den kommenden Jahren können sich Arbeitnehmer über noch mehr Geld freuen. Ausgenommen sind jedoch einige wenige Ausnahmen.