Na, welcher Student kennt es nicht: Eigentlich hat man für den Rest des Monats gar kein Geld mehr, möchte aber die nächste Aktion mit den Kommilitonen nicht verpassen. Ach und eigentlich wollte man ja auch noch für den Sommerurlaub etwas beiseite legen. Wenn das aber mal so einfach wäre, denn das Studium ist ganz schön teuer. Fast 30.000 Euro sammeln sich in drei Jahren Bachelor an. Einen Großteil der Kosten können sich Studenten aber wieder zurück holen.
Am meisten ins Geld gehen natürlich die Kosten für eine Studentenbude – rund 300 Euro fallen für eine Unterkunft durchschnittlich pro Monat an. Aber das war´s natürlich noch lange nicht, hinzukommt noch die Ernährung, Ausgaben für Auto, Bus oder Bahn und Internet-/Telefonkosten.
Und wenn der Drucker oder das Smartphone dann auch noch kaputt geht, muss tief in die Geldbörse gegriffen werden. Außerdem können dann noch hohe Ausgaben für Fachliteratur anfallen. Falls die Studienordnung eine Exkursion ins Ausland vorsieht oder ein Auslandssemester eingelegt wird, werden nicht selten mehrere tausend Euro fällig.
Aber keine Angst vor hohen Studienkosten! Fast alle Ausgaben, die man zu Studienzwecken hat, kann man sich vom Staat wieder zurückholen. Man muss diese nur in seiner Steuererklärung angeben und dann kann man die Kosten entsprechend von der Steuer absetzen. Da die Mehrheit der Studenten trotz Nebenjob im Jahr weniger als den Steuerfreibetrag von aktuell 8.652 Euro verdient, also keine Steuern zahlt und demnach auch nichts absetzen kann, bietet das deutsche Steuerrecht eine äußerst vorteilhafte Lösung an – den Verlustvortrag.
Das Modell des sogenannten Verlustvortrags bietet allen Studenten die Möglichkeit, studienbedingte Ausgaben, also eben Verluste, per Steuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen. Werden noch keine Steuern vom Studenten gezahlt, von denen diese Verluste abgesetzt werden könnten, merkt sich das Finanzamt automatisch deine angegebenen Verluste. Sobald du nach dem Studium ins Berufsleben einsteigst und zu versteuerndes Einkommen hast, werden deine vorgetragenen Verluste von der Steuer abgezogen. Damit bekommst du während der Studienzeit quasi eine Steuergutschrift, die du bei Berufseinstieg einlösen kannst.
Man kann viele Ausgaben steuerlich geltend machend. In der Steuererklärung gibt man die eigenen Studienkosten, also die Werbungskosten, an. Diese kannst du in voller Höhe absetzen. Gängige Werbungskosten im Zuge eines Studiums sind zum Beispiel der Semesterbeitrag oder die Kosten für Praktika.
Viele dieser Kosten kannst du auch einfach pauschal absetzen, meist auch ohne, dass das Finanzamt hierfür Belege von dir verlangt.
Doch wie macht man eigentlich eine Steuererklärung?
Der klassische Weg erfolgt natürlich über die Steuererklärung in Papierform. Hier stellt das Bundesministeriumder Finanzen auf seinen Webseiten alle gängigen Formulare zum Download zur Verfügung.
Wenn du wenig Lust auf Papierkram hast, bieten dir Steuerprogramme auf CD-ROM eine Alternative. Anbieter sind hier u.a. WISO, Lexware oder Quicksteuer. Diese CDs kosten ab 10 bis teilweise 40 Euro. Nachteil hierbei ist, dass diese CDs immer nur die Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr ermöglichen. Seit einigen Jahren gibt es natürlich auch Online-Anbieter, die eine Steuererklärung über eine Web-basierte Software möglich machen. Die Bezahlmethoden unterscheiden sich hierbei teils stark.
Aber einen Nachteil haben die genannten Steuererklärungsvarianten leider alle gemeinsam. Sie sind auf die breite Masse an Arbeitnehmern, Selbstständigen und Ruheständlern ausgerichtet und eignen sich nur bedingt bis kaum für Studenten.
Doch seit Dezember 2015 bietet ein Berliner Unternehmen eine ausschließlich für die Bedürfnisse von Studenten konzipierte Online-Steuererklärung an. Über die Plattform www.studentensteuererklärung.de kannst du deine Steuererklärung in wenigen Minuten anhand eines Online-Steuer-Tools erstellen und per Mausklick ans Finanzamt senden.
studentensteuererklärung.de hat aber nicht nur eingeschriebene Studenten im Blick, auch für Absolventen eignet sich das Online-Tool. Denn für ein Studium kannst du bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben und somit auch noch deine Studienkosten zurückholen, wenn du schon mit beiden Beinen im Berufsleben stehst.
Um immer auf dem neusten Stand zu bleiben, welche neuen Informationen es über Studenten und Steuern gibt, verfolgt einfach fleißig den Blog: http://blog.studentensteuererklaerung.de oder die Homepage https://studentensteuererklaerung.de/!
Die study clever GmbH hat einen Studienkostenrechner entwickelt, der ermöglicht, herauszufinden, wie hoch die Rückerstattung bei der Abgabe einer Steuererklärung ausfallen könnte. Testet es doch direkt aus: