Es gibt immer wieder Situationen, in denen man als Arbeitgeber vor einem Problem mit Mitarbeitern steht. Denn diese haben viele Möglichkeiten, dem Unternehmen zu schaden und, leider viel zu oft, tun sie dies auch. Mitarbeiterdiebstahl, Betrug bei der Arbeitszeit und das Vortäuschen von Krankheiten sind die häufigsten Probleme, mit denen sich Arbeitgeber konfrontiert sehen. Doch es gibt einige Möglichkeiten, um mit diesen Problemen fertig zu werden.
Mitarbeiterdiebstahl – die Höhe ist nicht entscheidend
Wie sollte ein Arbeitgeber reagieren, wenn ein Mitarbeiter beim Diebstahl ertappt wird? Wichtig ist in jedem Fall, dass man als Arbeitgeber das Maß hält und die eigenen Reaktionen an die Art des Diebstahls anpasst. Sicher erinnern sich viele an die Kassiererin, die wegen zwei minimalen Pfand-Bons gekündigt wurde. Dies ist zwar das gute Recht des Arbeitgebers, doch die öffentlichen Reaktionen haben auch gezeigt, wie schnell man den eigenen Ruf als Unternehmen beschädigen kann. Dem Gesetzgeber zufolge kann jeder Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn dieser des Diebstahls oder der Unterschlagung überführt wird. Und dies aus dem einfachen Grund, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig und schwer gestört wurde. Bei kleineren Delikten ohne Vorsatz ist jedoch oftmals eine Abmahnung die elegantere Lösung, da so das Außenbild des Unternehmens nicht beschädigt wird.
Betrug bei der Arbeitszeit – Wenn Mitarbeiter zu wenig leisten
Es gibt viele Möglichkeiten für Mitarbeiter, die Arbeitszeit angenehmer und leichter zu gestalten. Der Betrug bei der Arbeitszeit kann sich in vielen Faktoren äußern. So sind private Telefonate während der Arbeitszeit, eine übermäßige Internetnutzung zu privaten Zwecken oder auch das Zeitunglesen im Dienst eine klare Übertretung. Auch falsches Ein- und Ausstempeln und das falsche Notieren der Arbeitszeit fallen unter den Begriff des Betruges. Schließlich zahlt der Arbeitgeber für eine Leistung, die nicht erbracht wurde. Ob man in diesen Fällen kündigen oder abmahnen sollte, hängt vor allem von den individuellen Umständen im Unternehmen ab. Eine Abmahnung kann dann angebracht sein, wenn ein Mitarbeiter fälschlicher Weise davon ausgehen konnte, dass sein Verhalten von Arbeitgeber toleriert wird. Beispielsweise weil der private E-Mail-Verkehr vom Arbeitgeber gestattet wurde. Fristlose Kündigungen oder auch Abmahnungen wegen Betrugs bei der Arbeitszeit sollten aus Sicherheitsgründen immer mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden. So befindet man sich als Arbeitgeber auf der sicheren Seite.
Vortäuschen von Krankheiten – beinahe ein Volkssport
Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter „blau machen“. Doch dies nachzuweisen, ist oftmals schwierig. Allerdings haben Arbeitgeber das Recht, den eigenen Mitarbeiter zu überprüfen. Sie können beispielsweise den Mitarbeiter im Rahmen des Persönlichkeitsrechts selber überwachen oder eine Detektei beauftragen. Kann nachgewiesen werden, dass der Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hat, so kann der Mitarbeiter auch ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter sogar wegen Betrugs anzeigen, was jedoch nur in seltenen Einzelfällen eine Option darstellen sollte.
Ich finde diesen Beitrag interessant. Doch als Arbeitgeber würde ich bei Extremfällen immer einen Anwalt einschalten. Erst Recht, wenn das Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht hat und der Ruf des Unternehmen Schaden davon tragen könnte.