Während eines Praktikums besteht ein genereller Unfallversicherungsschutz für den Praktikanten, der vom Arbeitgeber gezahlt wird. Dieser ist unabhängig von Art und Dauer des Praktikums sowie der Vergütung, solange das Praktikum in Deutschland absolviert wird. Weiterhin gibt es jedoch zusätzliche Versicherungen, die für einen Praktikanten durchaus wichtig sind. Wie sich die Kostenübernahme, etwa der Krankenversicherung, Sozial-, Renten- und vor allem auch der Haftpflichtversicherung gestaltet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Für Praktikanten gelten im Bezug auf Versicherungen unterschiedliche Regelungen. Da eine Vielzahl an Praktikumsformen gibt, lohnt es sich über die notwendigen Einzelheiten vor Beginn des Praktikums zu informieren, um nicht Gefahr zu laufen, einen wichtigen Versicherungsaspekt zu übersehen.
Durchaus Risiken im Arbeitsalltag eines Praktikanten
Der Arbeitsalltag eines Praktikanten gleicht in vielen Fällen dem eines festen Angestellten. Dass Praktikanten nur Kaffee kochen und Botengänge erledigen ist ein geläufiges Vorurteil. Dementsprechend ist auch das Unfallrisiko für den Praktikanten, in vielen Fällen genauso hoch wie das eines Festangestellten. Je nachdem welche Tätigkeiten ausgeübt werden, sollte man daher über die Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer des Praktikums nachdenken. In manchen Fällen wird diese vom Arbeitgeber abgeschlossen, doch das ist nicht immer der Fall und muss immer gesondert betrachtet werden. Auch können kleinere Missgeschicke schnell zu finanziellen Konsequenzen für den Praktikanten führen, sofern dies nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz abgedeckt ist.
Die Art des Praktikums entscheidet
Ob und wann eine Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss oder nicht, lässt sich nicht generell sagen, pauschale Aussagen hierzu kann man nicht treffen. Vielmehr müssen immer die jeweils individuellen Umstände berücksichtigt werden in denen das Praktikum stattfindet. Die entscheidende Frage ist: Um welche Art von Praktikum es sich handelt. Insgesamt unterscheidet man unter folgenden Praktikumsarten:
- Pflichtpraktikum
- Zwischenpraktikum
- Vor- und Nachpraktikum (ohne Entgelt)
- Schülerpraktikum
- Auslandspraktikum
- freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss (ohne Entgelt)
- freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss (mit Entgelt)
Ganz grob kann man zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum unterscheiden. Wer beispielsweise als Student ein freiwilliges Praktikum innerhalb der Semesterferien absolviert, muss sich um keinerlei zusätzlichen Versicherungsschutz kümmern. Anders sieht das aus, wenn das Praktikum beispielsweise verpflichtend ist und zudem auch hoch vergütet wird. Beispiele:
- Pflichtpraktikum
Bei einem Pflichtpraktikum sind die jeweiligen Vergütungen grundsätzlich sozialversicherungsfrei, sofern es sich um ein Praktikum im Rahmen eines Studiums handelt. Wenn der Praktikant jedoch mehr als 400 Euro Vergütung pro Monat erhält, müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden. Wird das Pflichtpraktikum noch vor der Immatrikulation absolviert, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die genaue Höhe der Beiträge bemisst sich an der Höhe der Vergütung. Wer mit mehr als 325 Euro vergütet wird, muss sich der Praktikant zusätzlich selber um Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern.
- Freiwilliges Praktikum
Solange (etwa während eines Studiums) keine Vergütungen über 450 Euro geleistet werden, gilt das Praktikum rechtlich als Minijob und ist somit (aus Sicht des Praktikanten) komplett versicherungsfrei. Wer gesetzlich versichert ist, hat hier den Anspruch darauf, dass der jeweilige Arbeitgeber die Pauschalbeträge für die Kranken- und Rentenversicherungen übernimmt. Wer hingegen eine höhere Vergütung erhält (zwischen 451 und 850 Euro im Monat), der fällt unter die Gleitzonenregelung und zahlt dadurch einen geringeren Anteil für die Sozialversicherungen. Ab einer Vergütung von 850 Euro im Monat tragen der Praktikant und der Arbeitgeber jeweils 50 % der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. In Sachen Haftpflichtversicherung muss ein genauerer Blick auf die Art des Praktikums erfolgen, um zu entscheiden, ob der Arbeitgeber oder der Praktikant für eine Berufshaftpflicht aufkommen muss.
Diverse Sonderregelungen und Ausnahmen machen es letztlich schwer, eine genaue Aussage über den jeweils notwendigen Versicherungsschutz zumachen.
Im Zweifel mit dem Arbeitgeber abklären
Bei einigen Praktika sind die Praktikanten über ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt, bei anderen nicht. Da die Regelungen zum Teil sehr komplex sind, lässt sich eine pauschale Aussage über die Notwendigkeit einer Berufshaftpflicht für Praktikanten nicht treffen. Eine Rolle spielen neben der Vergütung der Praktikumsstellung auch die Dauer, sowie Art und Umfang des Praktikums. Auch wenn das Praktikum im Ausland absolviert wird, müssen noch einmal ganz andere Aspekte berücksichtigt werden. Die Experten von Moneycheck raten: Beim Thema Haftpflichtversicherung sollte geklärt werden, ob der Praktikant über den Arbeitgeber versichert oder eine eigene Haftpflichtversicherung benötigt.
Wie man sieht kann es durchaus verwirrend sein, welche Versicherungen zu einem welchen Anteil von wem übernommen werden. Fest steht aber, ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz besteht ein hohes finanzielles sowie gesundheitliches Risiko für den Praktikanten. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollte man die genauen Umstände also mit dem jeweiligen Arbeitgeber erörtern und eine passende Lösung finden. Beispielsweise können auch die genauen Arbeitszeiten des Praktikanten eine Rolle spielen, wie genau das Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist – ggf. sind diese also zu erfassen. Es gibt durchaus auch spezielle Versicherungstarife für Praktikanten, hier lässt sich durch einen genauen Vergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter, der jeweils kostengünstigsten Tarif finden.