Warum eine Steuererklärung abgeben, wenn man im Zuge eines Minijobs oder als Werkstudent unterhalb der steuerfreien Freibeträge bleibt? Diesen bürokratischen Aufwand möchte man sich meist sparen. Doch wer eine Steuererklärung abgibt, kann sich einen besseren Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen und einiges sparen.
So erhält man nach der Abgabe der Steuererklärung – dies muss jeweils bis Mai des nachfolgenden Geschäftsjahres geschehen – möglicherweise zu viel bezahlte Einkommenssteuer zurückerstattet. Unterhalb des Freibetrags von derzeit 8.652 Euro Einkünften pro Jahr muss niemand Steuern zahlen, doch wenn er überstiegen wird oder Einkommenssteuer von einem Arbeitgeber einbehalten wurde, sollten Studenten folgendes beachten, um mit der Steuererklärung Geld zu sparen oder ihre Einkommenssteuer zurückzuerhalten.
Einkommen auf der Steuererklärung abgeben
Wer beispielsweise im Zuge eines Ferienjobs mehr verdient als 450 Euro im Monat, von dessen Einkommen wird möglicherweise bereits eine Einkommenssteuer einer zu hohen Steuerklasse abgerechnet. Um diesen Betrag zurückzuerhalten, muss dem Finanzamt in einer Steuererklärung bescheinigt werden, dass man unterhalb des entsprechenden Freibetrags blieb. Das Finanzamt überweist dann den entsprechenden Betrag auf das eigene Konto. Hier kann eine dreistellige Summe anfallen, und deswegen sollte man auch als Student die Zeit investieren, die Unterlagen für die Steuererklärung zusammen zu suchen und auszufüllen.
Wer selbstständig arbeitet, ist ebenso verpflichtet, unabhängig vom erzielten Einkommen eine Steuererklärung einzureichen. Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 450 Euro im Monat muss keine Einkommenssteuer vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt werden, man kann also keine Rückerstattung vom Finanzamt erhalten. Wenn die einzigen Einkünfte aus dem Minijob stammen, kann also vom Einreichen einer Steuererklärung abgesehen werden: Jedoch kann in den folgenden sieben Jahren unter bestimmten Umständen noch einiges von den Kosten für die Ausbildung abgesetzt werden.
Steuererklärung rückwirkend auf sieben Jahre abgeben und Verluste von der Steuer absetzen
Was viele nicht wissen: Noch sieben Jahre rückwirkend können Steuererklärungen abgegeben werden, und wer im Laufe der Jahre mehrmals unterhalb des Freibetrags blieb kann diese Verluste noch nachträglich in Form eines Steuerbonus von der Steuer einsetzen. Zusätzich kann man als Berufseinsteiger mit einem versteuerungspflichtigen Einkommen nach dem Studium noch einiges von der Steuer absetzen, beispielsweise Kosten für Umzüge, Fachliteratur und Semestergebühren, Laptop und Co. Hierzu müssen jedoch die entsprechenden Belege aufbewahrt werden und auch der Steuererklärung beigefügt werden. Unter dem Stichwort „doppelter Haushaltsführung“ können unter Umständen sogar Kosten für die Miete am Studienwohnort abgesetzt werden. Dazu kommen noch Werbungskosten, also beispielsweise die Kosten für einen Umzug zum Berufseinstieg.
Gewinne aus der Geldanlage müssen versteuert werden
Gewinne aus der eigenen Geldanlage müssen versteuert werden. Ein Student kann z.B. dann steuerfrei bleiben, wenn er mit all seinen Einkünften unterhalb des Freibetrags bleibt. Dieser beträgt derzeit 8.652 Euro pro Jahr. Es steht ihm natürlich frei, dennoch eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um sich zu versichern, dass alles korrekt versteuert wurde. Ein Anruf beim Finanzamt kann hilfreich sein, wenn Fragen diesbezüglich bestehen. Bei komplizierteren Fragen kann eine Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch genommen werden, doch dieser verlangt natürlich ein Honorar.