Studienkredit: Erfolgreich studieren ohne finanzielle Sorgen

Ein guter Start ins Studium kann das weitere Leben nachhaltig beeinflussen. Neben der Wahl des richtigen Studiengangs und der passenden Hochschule sollten angehende Studenten und Studentinnen auch die finanziellen Fragen der neuen Zukunft nicht vernachlässigen.
Der Studienbeginn bringt neben Partys, neuen Freundschaften und jeder Menge neuem Wissen auch viele Ausgaben mit sich. Studenten müssen in den meisten Fällen zum ersten Mal Miete bezahlen, Uni-Bücher kaufen und den Lebensunterhalt selbst finanzieren. Damit neben Klausurenstress und Partyterminen keine Geldsorgen hinzukommen, sollten die wichtigsten Finanzfragen möglichst früh geklärt sein. Inzwischen gibt es zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten für angehende Akademiker, um sich optimal auf das Studium konzentrieren zu können. Eine davon ist der Studienkredit.

Was ist ein Studienkredit?
Der Studienkredit ist speziell auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnitten. Von einem gewöhnlichen Kredit unterscheidet er sich vor allem durch die Auszahlung, die statt sofort im Ganzen als monatliche Rate an Studenten ausbezahlt wird. So kann der monatliche Lebensunterhalt finanziert werden. Die Gemeinsamkeiten beider Kreditformen ist die Verzinsung, denn auch bei einem Studienkredit fallen Zinsen an. Der größte Vermittler von Studienkrediten ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Den KfW-Kredit können Studenten und Studentinnen online bei der staatlichen Förderbank beantragen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Anbietern wie beispielsweise Direktbanken, Regionalbanken und Sparkassen. Hinzu kommen spezielle Finanzierungsangebote für bestimmte Studiengänge.

Wie funktioniert ein Studienkredit?
Bei der Finanzierung über einen Studienkredit gibt es stets folgende drei Phasen:

1. Auszahlungsphase (bis zu 14 Semester)
In dieser Phase ist der Kreditnehmer an einer Hochschule eingeschrieben und erhält die monatlichen Auszahlungen. Die Dauer ist je nach Kreditinstitut begrenzt, für gewöhnlich auf maximal 14 Semester. Bei einigen Anbietern gibt es auch Einmalzahlungen – etwa für kostspielige Anschaffungen.

2. Karenzphase (bis zu 23 Monate)
Um die finanzielle Belastung direkt nach dem Studium zu begrenzen, können Kreditnehmer eine Karenzzeit von bis zu 23 Monaten einlegen. Erst danach beginnt die Rückzahlung des Studienkredits.

3. Rückzahlungsphase (bis zu 25 Jahre)
Anschließend beginnt die Rückzahlungsphase, in der Kreditnehmer ihre Schuld in monatlichen Raten an die Bank zurückzahlen. Die Dauer der Rückzahlung hängt von der Höhe des Kreditbetrages ab, sowie von der vereinbarten monatlichen Rate. Der KfW-Studienkredit muss nach maximal 25 Jahren vollständig getilgt sein, andere Anbieter setzen hier eine wesentlich kürzere Rückzahlungsphase von maximal 10 Jahren an.

Ausnahmen bestätigen auch bei Studienkrediten die Regel. Falls nur in einer gewissen Phase des Studiums, beispielsweise während eines Auslandssemesters, eine Finanzspritze benötigt wird, bietet sich ein Kredit mit kurzer Laufzeit und begrenzter Darlehenssumme an. Die Bundesregierung bietet für diese Fälle Bildungskredite über das Bundesverwaltungsamt an.

Welchen Kreditbetrag benötige ich?
Die Frage nach der Höhe des Kreditbetrages ist entscheidend und sollte vor der Aufnahme eines Studienkredites wohl überlegt sein. Ein zu hoher Kreditbetrag führt zu einer unnötigen Zahlung von Zinsen, eine zu geringe monatliche Auszahlung kann zu finanziellen Engpässen führen. Nur wer seine Ausgaben sehr genau kennt, kann die Zukunft vernünftig planen. Deshalb sollten Studenten vor Aufnahme eines Studienkredits eine genaue Haushaltsrechnung durchführen.

 

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Diese Aufstellung bietet eine erste Hilfestellung mit typischen Einnahmen und Ausgaben.

Quelle: CHECK24

Alternative zum Studienkredit
Jede zusätzliche finanzielle Verpflichtung sollte wohl überlegt sein – so auch der Studienkredit. Deshalb gilt es für angehende Akademiker, ihre möglichen Alternativen zu prüfen – beispielsweise die elterliche Unterstützung. Durch ihre Unterhaltspflicht sind Eltern mit ausreichendem Einkommen dazu verpflichtet, das studierende Kind mindestens für die Dauer der Regelstudienzeit zu unterstützen. Während der Zeit erhalten sie, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Kindes, Kindergeld. Zudem steht Studenten die staatliche Förderung in Form von BAföG Unterstützung zur Verfügung, sofern keine elterliche Unterstützung möglich ist. Das staatliche Finanzierungsmodell besteht je zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehensanteil und einem Zuschuss. Das heißt, BAföG-Bezieher müssen nur etwa die Hälfte der erhaltenen Bezüge zurückzahlen. Wer dann den Betrag vorzeitig im Ganzen tilgt erhält weitere Nachlässe.