Als Student bist du höchstwahrscheinlich darauf angewiesen neben deinem Studium eine Tätigkeit auszuführen, um dich finanzieren zu können. Die Miete, Lebensmittel und auch der Freizeitspaß bezahlen sich eben nicht von alleine. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten sich einen Nebenjob zu suchen: Kellnern in der Gastronomie oder in Kleidungsläden. Eine weitere Option ist, eine Tätigkeit innerhalb des Bereichs deines Studiums auszuführen, um bereits praktische Erfahrungen zu sammeln. Für diesen Fall bieten sich Werkstudentenstellen an. Doch wie sind die rechtlichen Regelungen? Und was musst du beachten? Wir geben dir einen Überblick.
Werkstudentenstatus und die 20 Stunden-Regel
Du wirst als Werkstudent bezeichnet, wenn du eingeschriebener Student eines Vollzeitstudiums bist und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten gehst. Die 20-Stunden-Regel existiert, da der Fokus neben der Beschäftigung immer noch auf deinem Studium liegen soll. Durch die zeitliche Begrenzung soll sichergestellt werden, dass du noch genügend Zeit für dein Studium hast. Du kannst kein Werkstudent sein, wenn du ein Teilzeitstudium, Promotionsstudium, ein duales Studium oder ein Urlaubssemester absolvierst.
- In der vorlesungsfreien Zeit – also in den Semesterferien – darfst du auch mehr arbeiten gehen, da du in dieser Zeit schließlich nicht in der Universität präsent sein musst. Du kannst also während deiner Semesterferien bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Werkstudentenstatus zu verlieren.
- Falls du noch mehr arbeiten gehen möchtest gibt es außerdem die Möglichkeit neben deinem Studium eine kurzfristige Beschäftigung anzumelden. Du könntest dann also neben deinem Hauptnebenjob eine weitere Tätigkeit ausführen, zum Beispiel abends oder am Wochenende, solange deine zweite Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Falls du jedoch auf Nummer sicher gehen möchtest, dass keine Komplikationen auftreten, ruf am besten bei deiner Krankenversicherung an und hör dich um.
Versicherung als Werkstudent
Wenn du nicht mehr als 450€ monatlich verdienst, liegst du in der Geringfügigkeitsgrenze und kannst ganz normal über deine Eltern familienversichert bleiben. Wenn du jedoch mehr als 450€ monatlich verdienst, trittst du einen Midijob an und musst dich eigenständig versichern und eine studentische Krankenkasse abschließen. Im Monat kannst du bei Vertragsabschluss der studentischen Krankenversicherung mit ca. abzüglich 95€ rechnen. Der zu zahlende Beitrag dieser Versicherung ist unabhängig von deinem Gehalt. Er wird auch nicht von deiner Vergütung selbst abgezogen, sondern unabhängig von der jeweiligen Versicherung separat von deinem Konto abgezogen. Da du von deinem Arbeitgeber gemeldet wirst, erhältst du bzgl. der Krankenkasse zunächst ein Schreiben, in dem du auf alle Informationen zum Wechsel und auf die Aufforderung zur Zahlung des Beitrags hingewiesen wirst.
Neben der Vergünstigung des Beitrags der Krankenversicherung hast du als Werkstudent außerdem den Vorteil, keine Zahlungen an die Pflege- und Arbeitslosenversicherungen zu machen. Ausschließlich der Arbeitgeber muss in die Sozialversicherung einzahlen. Neben der Zahlung an die Krankenkasse kommt jedoch noch ein weiterer Beitrag auf dich zu. Und zwar die Abgabe an die Rentenversicherung, wenn du mehr als 450€ verdienst. Diese Zahlung wird jedoch direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Dieser Beitrag richtet sich dann wiederum auch nach der Höhe deines Gehalts. Bei deiner Rentenversicherung kannst du dich über die Höhe des Beitrags informieren.
Weitere Regelungen
Als Werkstudent erhältst du mindesten den Mindestlohn, vielleicht zahlt dir dein Arbeitgeber jedoch auch mehr pro Stunde. Das wirst du wahrscheinlich während deines Vorstellungsgesprächs herausgefunden haben. Darüber hinaus erhältst du auch weiterhin Kindergeld, solange du noch keine 25 Jahre bist. Ab deinem 25. Lebensjahr erhältst du diesen Zuschuss nicht mehr. Auch hier ist die Höhe des Kindergeldes nicht abhängig von deinem Gehalt.
Des Weiteren hast du Anspruch auf BAföG. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von deinem Einkommen und dem Gehalt deiner Eltern ab. Verdienst du mehr als 850€ im Monat, erlischt dein Anspruch auf BAföG.
Als Werkstudent hast du außerdem ein Recht auf bezahlten Urlaub. Da du lediglich 20 Stunden die Woche arbeitest, beträgt dein Anspruch auf Urlaub 12 Tage im Jahr. Wie du diesen Urlaubsanspruch einlösen kannst, hängt von deinem jeweiligen Arbeitgeber ab. Auch hier hilft Nachfragen, solange du dies noch nicht weißt.
Viel Erfolg bei deinem neuen Job!