In vielen Bewerbungsgesprächen fragen Personaler die Bewerbenden nach ihrer Gehaltsvorstellung. Ein entscheidender Augenblick, der beweist, ob sich die Arbeit suchende Person vor dem Gespräch mit den Gehaltstabellen für die Branche beschäftigte. Das gibt einen Hinweis, wie sich jemand mit der angestrebten Tätigkeit und dessen Details auseinandersetzt und identifiziert.
Unterschied zwischen Gehalt und Lohn
Vor der Berechnung des künftigen Erwerbseinkommens, gilt es den Unterschied zwischen dem Gehalt und Lohn zu verstehen. Gehälter erhalten Angestellte, die nicht nach der Arbeitsstunde bezahlt werden. Sie leisten ein bestimmtes Kontingent an Wochenarbeitsstunden und müssen innerhalb eines Gehaltszeitraums eine Mindeststundenzahl absolvieren. Das Gehaltseinkommen wird monatlich ausgezahlt und ist gleich, sofern der Arbeitgeber keine Überstunden vergütet oder Boni auszahlt.
Der Lohn richtet sich nach der Erwerbsstunde. Im Kontrakt vereinbaren beide Parteien die Mindestanzahl an Wochenstunden. Als Teilzeitstelle gelten alle Stundenvereinbarungen zwischen 20 und 30 Wochenarbeitsstunden. Über 30 Stunden wird die Arbeitszeit als Vollzeitstelle deklariert. Geringfügige Tätigkeiten belaufen sich auf unter 20 Stunden in der Woche. Auf dem Lohnzettel steht der Stundenlohn und die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden in der Abrechnungsperiode, aus dem der auszuzahlende Lohn errechnet wird.
Unterschied zwischen Brutto-Einkommen und Netto-Einkommen
Erwerbstätige sind zur Abgabe der Sozialleistungen und Steuern verpflichtet. Personen, die ein monatliches Einkommen erzielen, zahlen die Beiträge zur Sozial- und Gesundheitsversicherung sowie die Steuerabgaben an den Staat von ihrem Gehalt oder Lohn. Das Brutto-Einkommen setzt sich aus allen Verdienstanteilen zusammen:
- Grundlohn
- Überstundenzulage
- Zuschläge
- Boni
Sie alle werden in Posten untereinander gelistet, dem gegenüber stehen die Abzüge. Dies sind unter anderem:
- Steuerabgaben
- Sozialversicherungsbeitrag
- Rentenbeitrag
- Arbeitslosenversicherungsbeitrag
- Gewerkschaftsbeitrag
- Privat-Rentenbeitrag
- Vorsorgeleistungen
Brutto sind alle Begünstigungen zusammengenommen, dies ist nicht der Auszahlungsbetrag. Auszuzahlen ist der Netto-Verdienst, der wird berechnet, in dem vom Brutto alle abzuführende Beiträge abgezogen werden.
Verdienst online berechnen
Zur Prüfung der Gehalts- und Lohnzettel oder, um zu erfahren, wie hoch das künftige Einkommen ausfällt, gibt es Rechner, mit denen sich der Netto-Verdienst ausrechnen lässt. Der Brutto Netto Rechner errechnet anhand der getätigten Eingaben den potenziellen Nettobetrag aus, der einem unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben zusteht.
Abweichungen ergeben sich aus den realen Beträgen, die durch die Arbeitsleitung entstehen, die leicht von dem Endergebnis abweichen. Hierbei handelt es sich um nicht kalkulierbare, individuelle Faktoren.
Für ein genaues Ergebnis benötigt der Rechner die Angabe des Brutto-Verdienstes, ob Kirchensteuerbeiträge zu entrichten sind, in welcher Steuerklasse die Person gelistet ist, in welchem Bundesland die Tätigkeit ausgeübt wird, die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und das Alter des Erwerbstätigen. Aus diesen Parametern errechnet der Online-Rechner dann den in Betracht kommenden Netto-Verdienst.