Zum Studium gehören neben dem Besuch der Vorlesungen auch Praktika, in denen die Studierenden praktische Fähigkeiten erlernen. Ein positives Arbeitszeugnis des Praktikumsbetriebs ist bei der Suche nach dem ersten Job äußerst hilfreich. Besonders positiv werten Personalchefs Auslandspraktika.
Die richtige Wahl des Praktikumsplatzes
Personalchefs sind an Bewerbern interessiert, die bereits über erst praktische Erfahrungen verfügen. Deshalb sollten Studierende nicht den erstbesten Praktikumsplatz annehmen. Vor der Unterschrift unter einem Vertrag müssen sie klären, wie die Ausbildung gewährleistet wird. Praktikanten sind keinesfalls nur billige Arbeitskräfte. Vielmehr geht es um die praktische Anwendung von im Hörsaal Erlerntem.
Besonders positiv machen sich Auslandspraktika in einem Lebenslauf bemerkbar. Personalchefs erkennen darin positive Persönlichkeitsmerkmale, etwa eine große Offenheit oder eine emotionale Stabilität. Vielen Unternehmen ist zudem wichtig, dass sich die Bewerber kulturell tolerant zeigen. Angesichts eines steigenden Anteils von ausländischen Fachkräften in deutschen Firmen ist dies entscheidend, um die Herausforderungen des Marktes zu meistern.
Ein Auslandspraktikum will gut überlegt sein
Spontan sollte über einen Aufenthalt fern der Heimat nicht entschieden werden. Die erforderlichen Qualifikationen unterscheiden sich je nach Gastgeberland und Unternehmen. Zudem fehlen in vielen Staaten gesetzliche Mindestlöhne, und nicht selten werden die Leistungen der Studierenden gar nicht bezahlt. Darunter befinden sich auch reiche Länder wie Singapur. Die sprachlichen Anforderungen müssen ebenfalls bedacht werden.
Zur Planung des Auslandspraktikums gehören die Organisation einer Unterkunft und die Reise zum Praktikumsort. In vielen Fällen wird diese mit dem Flugzeug erfolgen. Frankfurt und München ebnen deutschen Studierenden den Weg in fast jeden Winkel der Welt. Insgesamt ist das Fliegen eine bequeme Art des Reisens. Wer jedoch sein Spanisch nutzen möchte, um ein Praktikum in Chile zu absolvieren, könnte auch unangenehme Seiten des Fliegens kennenlernen.
Wenn das Flugzeug nicht abhebt
Es gibt viele Gründe, weshalb Fluggesellschaften einen Flug kurzfristig annullieren. In den seltensten Fällen handelt es sich um höhere Gewalt. Diese liegt vor, wenn etwa die Aschewolke eines Vulkans einen sicheren Flugbetrieb unmöglich macht. Auch ein Streik bei den privaten Sicherheitsdiensten kann einer Airline nicht angelastet werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn die eigenen Piloten oder Bordbegleiter in den Ausstand treten. Auch ein kurzfristig erkannter Defekt am Flugzeug gehört nicht zu den unvorhergesehenen Ereignissen.
Bei all diesen Fällen steht den Reisenden eine Entschädigung Flugausfall zu. Grundlage ist die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union. Bei einem Flug zu einem Praktikum nach Chile oder in die USA stehen den Studierenden bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Außerdem muss die Fluggesellschaft Verpflegungsleistungen erbringen. Zudem haben die Reisenden einen Anspruch auf die Umbuchung auf einen anderen Flug. Startet dieser erst am nächsten Tag, muss die Airline auch eine Übernachtung organisieren. Ferner haben Reisende einen Anspruch auf eine kostenlose Kommunikation. Diese beinhaltet auch einen Anruf nach Chile, um die Rezeption der Unterkunft oder den Transferfahrer über das verspätete Eintreffen zu informieren.
Gelten diese Regelungen auch für den Rückflug?
Eine Entschädigung gibt es bei einem Start außerhalb der EU nur, wenn der Flug von einer Airline mit Sitz innerhalb der Europäischen Union durchgeführt wird. Wenn Studierende mit Lufthansa nach Hause fliegen, gelten die EU-Regelungen. Die südamerikanische LATAM oder die US-amerikanische United Airlines müssen sich nur daran halten, wenn der Start in der Europäischen Union erfolgt. Im Zweifel ist es sinnvoll, sich für die Durchsetzung seiner Forderungen professionelle Hilfe zu sichern.