Finanzierung mit Auslands-BAföG: So klappt der Schüleraustausch finanziell

Sind Schüler neugierig auf fremde Länder, haben sie die Gelegenheit, mit einem Schüleraustausch ein anderes Schulsystem kennen zu lernen und in eine neue Kultur einzutauchen. Sie schließen Freundschaften, die oft ein Leben lang halten. Ein solcher Schüleraustausch erweitert den Horizont der eigenen Schullaufbahn und dient nicht zuletzt der persönlichen Weiterentwicklung der Schüler.
Da die Vorbereitung und Durchführung eines erfolgreichen Schüleraustausches nicht immer unkompliziert ist, suchen viele Eltern und Schüler Hilfe. Die Schülerastausch-Organisation international Experience e.V. ist hierfür eine gute Anlaufstelle.
Kann eine Familie einen solchen Schüleraustausch ihres Kindes finanziell nicht stemmen, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) diesen Austausch, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Voraussetzungen für das Auslands-BAföG

  • Gefördert werden Schüler der gymnasialen Oberstufe: Ab der 10. Klasse, wenn sie nach G 8, ab der 11. Klasse, wenn sie nach G 9 unterrichtet werden.
  • Wer als Absolvent einer Realschule die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe nachweisen kann, für den gilt das Gleiche.
  • Besuchen Schuler eine Fachoberschulklasse, Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse und sind förderfähig, können sie ebenfalls Auslands-BAföG erhalten.
  • Es werden Schüler mit Wohnsitz in Deutschland gefördert, aber es können auch Schüler mit ständigem Wohnsitz im Ausland gefördert werden. Dann muss allerdings im Einzelfall eine hinreichende Verbundenheit mit Deutschland nachgewiesen werden.

Die Förderungshöhe und -dauer
Die Förderung durch ein Auslands-BAföG kann maximal für ein Jahr gewährt werden, es gibt keine Verlängerung. Wie hoch der Förderbetrag im Einzelfall ausfällt, hängt vom persönlichen Bedarf des Einzelnen ab. Für eine Förderung durch ein Auslands-BAföG gelten die gleichen Regeln wie bei der BAföG-Förderung im Inland. Für die Hin- und Rückreise kann ein Zuschlag zu den Reisekosten gewährt werden, der innerhalb von Europa 250 Euro, andernfalls 500 Euro beträgt. Je nach Höhe des Elterneinkommens wird entweder der maximale Förderbetrag gewährt oder etwas abgezogen. In jedem Fall ist das Auslands-BAföG ein Vollzuschuss. Grundsätzlich gilt: Da die Förderbeträge für das Auslands-BAföG etwas höher liegen, lohnt es sich, den Antrag auch dann zu stellen, wenn im Inland kein BAföG gewährt wird.

Wo kann das Auslands-BAföG für den Schüleraustausch beantragt werden?
Da die Bearbeitung des Antrags auf Auslands-BAföG einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte dieser frühzeitig, spätestens jedoch sechs Monate vor Beginn des Schüleraustausches gestellt werden. Für jedes Gastland ist ein bestimmtes Amt zuständig:
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/ausland—studium-schulische-ausbildung-praktika-441.php

Anforderung an den Schüleraustausch
Für Schüler der gymnasialen Oberstufe und Fachoberschüler sind nur Schulausbildungen, jedoch keine Praktika im Ausland förderfähig. Damit ein Auslands-BAföG für den Schüleraustausch gewährt wird, muss die Schule im Ausland der besuchten Schule im Inland gleichwertig sein. Der Aufenthalt muss sich mindestens über ein halbes Jahr erstrecken und für den Schulbesuch im Inland förderlich sein. Hierzu kann die Schule im Inland entsprechend Stellung nehmen.

Die Vorteile eines Schüleraustausches
Wer als Schüler Gelegenheit zu einem Schüleraustausch hat, lernt ein fremdes Land persönlich und aus einer anderen Sicht als ein Tourist kennen. Auch wenn das Heimweh manchmal groß sein kann, sind die meisten Schüler nach diesem Jahr deutlich selbstbewusster und selbstständiger. Da sie sich gleichzeitig in einer ihnen fremden Sprache verständigen müssen, lernen sie diese deutlich besser als in der Schule. Damit haben sie die ersten Weichen für einen qualifizierten Job gut gestellt.