Quelle: estaformular.org
Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist eine elektronische Genehmigung, die es zum Beispiel Deutschen ermöglicht, ohne das klassische Visum maximal 90 Tage in die USA zu reisen. Die ESTA-Genehmigung wird auch VWP genannt, was eine Abkürzung von Visa Waiver Program ist.
Allerdings sind einige Voraussetzungen an die Einreise per VWP gebunden. Nicht jeder darf mit der ESTA-Genehmigung nach Amerika einreisen. Vielmehr müssen Antragsteller zu dem engen Kreis der Berechtigten gehören, die ganz bestimmte Vorgaben erfüllen. Wer dazu gehört, wer ausgeschlossen ist und wie der ESTA-Antrag zu stellen ist, ist Thema in diesem Beitrag.
Wer ist antragsberechtigt für die ESTA-Genehmigung?
Generell kommt die ESTA-Genehmigung für alle infrage, die aus touristischen Gründen oder im geringen Maße mit geschäftlich begründeter Motivation in die Vereinigten Staaten einreisen wollen. Außerdem müssen sie zu einem der 38 teilnehmenden Länder gehören, die auf der Internetseite vom Travel State Government aufgelistet sind. Unter anderem gehören deutschsprachige Länder wie Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz dazu. Zum Kreis der Antragsberechtigten gehören diese Personengruppen
- Touristen/Urlauber
- Personen, die Freunde und Verwandte besuchen wollen
- Personen, die eine ärztliche Behandlung in den USA wahrnehmen möchten
- Reisende, die gesellschaftliche Veranstaltungen besuchen
- Künstler, die unbezahlt an Wettbewerben oder Veranstaltungen teilnehmen
- Sportler, die unbezahlt an Veranstaltungen und Wettbewerben teilnehmen
- Teilnehmer von Tagungen und Konferenzen für Bildung/Beruf und Business
- Schulungsteilnehmer, die keine Entlohnung von amerikanischen Quellen bekommen
- Geschäftsreisende im Zuge von Vertragsverhandlungen
Die obenstehende Aufstellung ist nicht abschließend zu betrachten, sondern soll als Orientierung dienen. Nebenstehende Grafik liefert auf einen Blick alle wichtigen Infos rund um ESTA.
Wer ist nicht antragsberechtigt für die ESTA-Genehmigung?
Zu denen, die nicht Mithilfe der ESTA-Genehmigung in die USA einreisen dürfen, gehören in erster Linie Personen, die in den Vereinigten Staaten Geld verdienen wollen. Außerdem gehören weitere Personengruppen dazu. Die folgende Liste gibt einen Überblick:
- Studenten, die in den USA anerkennungsfähige Studienleistungen absolvieren wollen,
- Personen, die als Au-Pair in den USA tätig werden wollen
- Erwerbstätige, die in den USA Gehalt beziehen oder Umsätze auf selbständiger Basis generieren,
- Journalisten und Presseleute, die einen Nicht-US-Pass haben
- US-amerikanische Staatsbürger
Wichtige Voraussetzung in Sachen ESTA-Antrag
Im Jahr 2016 gab es einige Neuerungen. Sie tragen den Terroranschlägen in Paris Rechnung und sollen dafür sorgen, das Terrorismus-Risiko in den USA zu senken. Die wichtigsten Änderungen, die jeder Antragsteller erfüllen muss, sind wie folgt:
- Seit dem 1. April 2016 müssen alle Betroffenen einen elektronischen Reisepass vorweisen. Jedes Familienmitglied braucht einen Reisepass. Dazu gehören auch Säuglinge und Kinder. Das heißt, dass ausdrücklich jede einreisende Person, egal welchen Alters, einen gültigen (mindestens noch sechs Monate Gültigkeit nach der geplanten Abreise) Reisepass vorweisen muss.
- Wer nach dem 01.03.2011 nicht aus beruflichen oder militärischen Gründen im Irak, Iran, Sudan oder Syrien gewesen ist, ist nicht antragsberechtigt.
- Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft innehat und eines der Länder ist Iran, Irak, Sudan oder Syrien, ist nicht antragsberechtigt.
Bereits angekündigt hat die amerikanische Regierung, dass weitere Reisebeschränkungen hinzugefügt werden können. Diese werden sich dann voraussichtlich auf Libyen, Somalia und den Jemen beziehen. Bislang (Stand November 2016) ist allerdings noch keine Einschränkung in diesem Punkt bekannt.
New York City – the big apple. Wer hierher reisen will, muss sich im Zuge der Einreisebestimmungen einer sehr genauen Prüfung unterziehen.
Antragstellung erfolgt online
Wer sich durch den Informationsdschungel rund um ESTA gekämpft und festgestellt hat, dass einem Antrag nichts entgegensteht, für den sind die nächsten Schritte elektronisch. Im Rahmen der Antragstellung müssen alle relevanten Daten online ausgefüllt werden.
Zu diesen relevanten Daten gehören neben dem vollständigen Namen, Angaben zu Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Kontaktinformationen auch Angaben darüber, ob zum Beispiel ein Alias/Deckname benutzt wird. Für den Durchschnittsbürger mag das merkwürdig erscheinen, doch für Musiker und andere Künstler ist es durchaus eine alltägliche Frage.
Zusätzlich müssen Antragsteller die Namen der Eltern bekannt geben, persönliche Passinformationen einfügen, Auskunft über eine eventuelle doppelte Staatsbürgerschaft machen und sogar die Adresse des Arbeitgebers nennen. Außerdem werden die üblichen Fragen im Rahmen des Sicherheit-Checks gestellt, die schon viele Jahrzehnte Teil der Einreisebestimmungen in den USA sind.
Bildquelle: https://pixabay.com/de/users/wiggijo-3628174/
Wer nach der Lektüre dieses sehr informativen Artikels immer noch Fragen zum USA ESTA hat und keine Fehler bei der Visum Beantragung machen möchte, sollte sich dafür an eine Visumagentur wenden. Hab ich für meine Amerika Reise gemacht und kann’s nur empfehlen. Bei einer Agentur wie 1a Visum Service bekommt man auch professionelle Beratung kostenlos… kann man immer gut gebrauchen.