Zur Beendigung eines jeden Arbeitsverhältnisses lohnt es sich nach einem Arbeitszeugnis zu fragen. Doch auch wenn sich das Arbeitszeugnis gut lesen lässt und manchmal „runter geht wie Öl“, wie man so schön sagt, versteckt der ehemalige Arbeitgeber gerne die ein oder andere Falle. Grundsätzlich gilt zwar das Gebot der Zeugnisklarheit, also, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss, allerdings sind nicht alle Worte so positiv gemeint wie sie klingen und manch andere sollten unbedingt drin stehen. In diesem Artikel wird geklärt, was unbedingt im Arbeitszeugnis stehen muss, über welche Worte man sich freuen darf und vor welchen Formulierungen man sich in Acht nehmen sollte.
Inhalt der Urkunde
Da das Arbeitszeugnis eine Beurteilung der Arbeitsleistung und gleichzeitig der Nachweis, dass überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat, ist, sollte offensichtlich der Name des Beschäftigten, der Name des Unternehmens (eventuell auch das Logo) und die Beschäftigungsdauer zu lesen sein. In der Regel folgt eine kleine Selbstvorstellung des Unternehmens und dann eine Auflistung der Aufgabenbereiche, nach Wichtigkeit sortiert.
Nun folgt der interessantere Teil der Leistungsbewertung. Der ehemalige Arbeitgeber äußert sich nun über die Arbeitsweise, Arbeitsbereitschaft, den Arbeitserfolg, aber auch über das Führungsverhalten. Danach folgen gegebenenfalls Anmerkungen zu weiteren Engagements. Die Formulierungen in der Urkunde sind mit einem gewissen Zeugniscode geschrieben, sodass sich die verschiedenen Formulierungsbausteine so wie Schulnoten einordnen lassen.
- Sehr gut: stets/immer zu unserer vollsten Zufriedenheit; Übertraf jederzeit unsere Erwartungen; in jeder Hinsicht sehr gut; …
- Gut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit; waren jederzeit gut; …
- Befriedigend: zu unserer vollen Zufriedenheit
- Ausreichend oder schlechter: zu unserer Zufriedenheit; allen Aufgaben hat er sich mit Begeisterung gewidmet (jedenfalls nicht mit Erfolg); er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen; er hat sich bemüht, seinen Aufgaben (/Anforderungen/ unseren Erwartungen) gerecht zu werden; …
Offene Kritik darf im Arbeitszeugnis nicht konkret genannt werden. Stattdessen muss der Arbeitgeber diese „wohlwollend“ umschreiben. Lässt der Arbeitgeber einen der typischen Themenbereiche weg, kann dies dem ehemaligen Arbeitnehmer negativ ausgelegt werden.
Was will man lesen?
Als Leser darf man sich bei einem Arbeitszeugnis über Worte freuen, die für den normalen Sprachgebrauch übertrieben wirken.
Ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist also gespickt mit Formulierungen wie „mit äußerster Sorgfalt“, „stets freundlich“, „im höchsten Maße“ oder „außerordentlich“.
Sollte man sich sozial im Unternehmen engagiert haben oder besondere Erfolge erzielt haben, darf man sich über die Erwähnung dieser Meilensteine und Engagements im Arbeitszeugnis freuen. Tauchen sie darin auf, wird man sehr für die erbrachte Leistung sehr geschätzt. Loyalität ist ein weiterer Punkt, der gerne in solchen Urkunden belohnt wird.
Greift ein Personaler oder Arbeitgeber auf mehr als nur gängige Formulierungsbausteine zurück, so kann man sich sicher sein, dass man einen extrem positiven Eindruck hinterlassen hat.
Wichtig ist es allerdings, dass man nicht zu stark gelobt wird, da das Zeugnis sonst unglaubwürdig wirkt. Formulierungen auf die man in dem Fall achten sollte, sind: „ In allerhöchstem Maße“ oder „weit über dem Abteilungsdurchschnitt liegende Ergebnisse“.
Nicht alles was glänzt ist Gold
Wie bereist erwähnt, gibt es einige Sätze, die bei einem neuen Job als negative Eigenschaften im Arbeitszeugnis auffallen könnten.
Formulierungen, die Vorgesetzte häufig verwenden, sind „Er hat ein gesundes Selbstvertrauen“ oder „Er ist sehr kommunikativ.“ Im ersten Moment scheint daran nichts auszusetzen, allerdings bedeuten diese Sätze, dass man arrogant oder zu gesprächig ist. Es kommt nie gut an, wenn man zu überzeugt von sich ist oder ständig abgelenkt ist.
Eine „erfrischende Art“ weist auf fehlende Manieren hin und eine „schnelle Beliebtheit bei Kunden“ kann bedeuten, dass man schlecht verhandeln kann, da man zu sehr auf den Kunden eingeht. Das Ziel eines Unternehmens ist es immer noch höchstmögliche Marge erzielen.
Faulheit wird einem vorgeworfen, wenn in der Urkunde folgendes zu lesen ist: „Er/Sie verstand sich darin, anfallende Aufgaben zu delegieren.“
Da viele Formulierungen bereits bekannt sind und der Zeugniscode zu großen Teilen leicht zu entziffern ist, betonen Personaler heutzutage gerne auch unwichtige Tätigkeiten, statt Formulierungsbausteine zu den wesentlichen Tätigkeiten zu verwenden.