Berufskleidung – Definition und gesetzliche Bestimmungen

Was ist Berufskleidung?
Berufskleidung wird während der Arbeitszeit getragen und ist je nach Tätigkeitsfeld verschieden ausgestaltet. Bei vielen Berufsgruppen wie Zimmerleuten, Köchen und Kellnern wird Berufskleidung traditionell verwendet. Diese hat sich über die Jahrhunderte derart fest etabliert, dass sie für den gesamten Berufszweig üblich geworden ist. Arbeitskleidung ist immer dann Berufskleidung, wenn der Arbeitnehmer deren Beschaffenheit selbst wählen kann.

Die Auswahl kann dabei beschränkt sein, vor allem durch die Vorgaben des Arbeitgebers. Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass die Berufskleidung durch den Arbeitgeber vorgegeben wird. Abgrenzungen durch individuelle Kleidungsstücke sind deshalb nicht immer möglich. Das Recht des Arbeitgebers auf Definition der Berufskleidung ist in §102 GewO gesetzlich festgehalten. Dies gilt nicht nur für reguläre Arbeitszeiten, sondern auch für Praktika, denn auch hier muss der Arbeitsschutz gewährleistet sein. Viele Vertreiber von Berufskleidung informieren deswegen darüber, wie zum Beispiel hier.

Für den Arbeitnehmer ist die Bereitstellung der Berufskleidung von Vorteil. Wenn der Arbeitgeber Umkleiden in seinem Betrieb hat und die Berufskleidung dort angezogen werden muss, gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Diese muss ganz normal vergütet werden. Der Einkauf von Berufskleidung obliegt im Normalfall dem Arbeitnehmer. Soweit die Berufskleidung zugleich als gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung fungiert, muss der Arbeitgeber diese stellen bzw. die Anschaffungskosten übernehmen. Sobald eine uniformierte Kleidung mit bestimmtem Aussehen, Material und Farbton angeordnet wird, spricht man von einer Dienstkleidung. Diese wird normalerweise vom Arbeitgeber gestellt.

Der Einsatzbereich von Berufskleidung
Berufskleidung wird in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes getragen. Typische Anwendungsbereiche sind Polizei und Feuerwehr sowie Gericht, Kirche und Politik. Richter tragen ihre traditionellen Roben, während Polizisten und Feuerwehrmänner über Uniformen verfügen, die zeitgleich eine Schutzfunktion innehalten. Geschäfts- und Bürokleidung ist zwar keine offizielle Berufskleidung – allerdings haben sich Anzug, Kostüm & Co. in bestimmten Bereichen der privaten Wirtschaft fest etabliert. Berufskleidung umfasst auch Kopfbedeckungen. Dazu gehören Anstoßkappen, Kochmützen, Kopfhauben, Schiffermützen und Bergmützen.

Organisationen wie die Pfadfinder, das Deutsche Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk und die Deutsche Bahn verfügen über einheitliche Kopfbedeckungen, die fester Bestandteil der Uniform sind. In Bezug auf Körperbedeckungen sind Fischerhemden, Kittel, Cargohosen, Schlaghosen, Schnittschutzhosen und Kasacken üblich. In einigen Berufen kommen Watstiefel, Gummistiefel, Ärmelschoner, Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe zum Einsatz. Berufskleidung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern verschiedene Vorteile. Für nahezu jeden Beruf gibt es die passende Ausstattung. Die Mitarbeiter treten einheitlich auf und unterstreichen den Unternehmenscharakter in einem einheitlichen Stil.

Das Sprichwort „Kleider machen Leute“ deutet bereits an, dass ein respektvolles Auftreten mit der passenden Kleidung den beruflichen Alltag erheblich verbessern kann. Mitarbeiter fühlen sich durch eine einheitliche Kleidung verbunden, wodurch Teamgeist und Zusammengehörigkeitsgefühl gefestigt werden. Mitarbeiter wirken durch Berufskleidung nicht allzu streng. Ein einheitliches Auftreten kann bereits durch die gleichen Halstücher, T-Shirts oder Hemden geschaffen werden.