Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die Verhinderung und Verhütung von Bränden wie auch deren Bekämpfung sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Unternehmen beschäftigten Personen. Jeder Arbeitgeber und Unternehmer trägt die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierfür benötigten Brandschutzorganisation sowie der hiermit verbundenen Aufgaben, sollten diese einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Weshalb Brandschutzbeauftragte vielerorts unabdingbar sind

In einem Unternehmen gehören Feuer und Brände zu den gefährlichsten Szenarien. Denn die Bedrohung durch einen Brand ist stets auch eine Bedrohung von Menschenleben sowie der Firmenexistenz und damit ebenso der Arbeitsplätze vieler Beschäftigter. Deshalb spielt der Brandschutz in einem Unternehmen eine außerordentlich wichtige Rolle. Gesetze und Verordnungen verpflichten Betriebe dazu, qualifizierte Fachkräfte mit dieser Aufgabe zu betrauen. Eine außerordentlich wichtige Bedeutung bei der Vermeidung von Bränden nimmt der Brandschutzbeauftragte ein. Innerhalb der Organisation des Betriebes ist er vergleichbar mit dem Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Kommt ein Unternehmen seiner Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht nach, drohen der Verlust des Versicherungsschutzes, die Versagung der Genehmigung sowie Bußgelder. Ein Brandschutzbeauftragter wird aber nicht generell gefordert. Dessen Bestellung wird jedoch bei Betrieben ab einer Geschossgröße von über 5.000 Quadratmeter von der Industriebaurichtlinie verlangt. Zusätzlich fordern einige Versammlungs- und Verkaufsstättenverordnungen einen Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzbeauftragter – Ausbildung und Weiterbildung

Als die ersten Brandschutzbeauftragten in den Unternehmen sowie in beratenden Ingenieurbüros bestellt wurden, waren für deren Ausbildung und Qualifikation noch keine Vorgaben vorgesehen. Um ein Mindestniveau sowie einen vergleichbaren Ausbildungsnachweis zu gewährleisten, wurden seitens des Arbeitskreises Brandschutz der gewerblichen Berufsgenossenschaften und bekannter Ausbildungsinstitutionen Richtlinien für die Ausbildung, Aufgaben und Richtlinien von Brandschutzbeauftragten entworfen. Diese Richtlinien bilden heute die Grundlage für deren Ausbildung, ohne die eine Bestellung im Unternehmen nicht möglich ist. Das entsprechende Seminar dauert in der Regel eineinhalb Wochen und zählt die rechtlichen Grundlagen, die Brandlehre sowie die Gefahren, welche von Explosionen und Bränden ausgehen können, zu seinen Schwerpunkthemen. Zentral ist etwa auch der praktische Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, um deren gefahrlose Handhabung und Funktionsweise sicher beherrschen zu können. Zudem werden der bauliche, organisatorische und anlagentechnische Brandschutz behandelt und Geräte zur Brandbekämpfung und die Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und anderen Behörden erläutert. Die Ausbildung beträgt mindestens 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und soll spätestens innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Gesetzlich zugelassene Ausbildungsträger sind insbesondere Ausbildungseinrichtungen der Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz, der Schadenversicherer, die CFPA anerkannt sind sowie Feuerwehrschulen der Bundesländer. Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammen, die jeweils erfolgreich abgeschlossen werden müssen.

Aufgabenspektrum eines Brandschutzbeauftragten

Zu den Aufgaben von Brandschutzbeauftragten gehört die Beratung und Unterstützung in sämtlichen Fragen des organisatorischen, abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes, vor allem bei

  • Ausbildung von Mitarbeitern, z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen
  • Zusammenarbeit mit Feuersicherer, Feuerwehr, Aufsichtsbehörden
  • Aufstellen eines Brandschutzplanes, z.B. Rettungs-, Flucht- und Brandalarmplan
  • Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen
  • Erstellen eines Brandschutzkonzeptes
  • Ermitteln von Explosions- und Brandgefahren
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Unterhaltung, Ausführung und Planung von Betriebsanlagen

Teilnehmer an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollten zumindest eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Bei Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung werden zudem weitere besondere Qualifikationen empfohlen, z.B.

  • Hochschul-/FH-Absolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau
  • Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung