Pressemeldung: Mitarbeiter mit Corona-Prämie belohnen – Steuerfreie Bonuszahlung

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Berlin/Essen, 02.12.2020Arbeitgeber, die besondere Leistungen ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Corona-Krise würdigen möchten, können dies noch bis zum 31. Dezember 2020 in Form einer steuerfreien Prämienzahlung bis zur Höhe von 1.500 Euro tun. „Voraussetzung ist, dass das Geld noch in diesem Jahr auf dem Konto des Mitarbeiters ankommt“, erklärt Steuerberater Marc Müller, Vorstand von Deutschlands führender Steuerberatungsgruppe ETL.

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist in vielen Unternehmen an einen normalen Geschäftsbetrieb nicht zu denken; die Neuorganisation der Arbeitsprozesse war und ist für alle Beteiligten ein Kraftakt. Grund genug für Arbeitgeber, besonderes Engagement ihrer Mitarbeiter in diesem speziellen Jahr zu belohnen. Zur Unterstützung dieses Vorhabens hat der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz angepasst. Danach sind Zahlungen des Arbeitgebers steuerlich begünstigt, wenn sie an Arbeitnehmer gezahlt werden, um die zusätzliche Belastung durch die Corona-Krise abzumildern. Die Zahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen und maximal 1.500 Euro betragen. Die Auszahlung kann in einem Betrag oder in mehreren Beträgen als Bar- oder als Sachleistung gewährt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Zahlung noch im Dezember 2020 auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht, denn am 31. Dezember 2020 endet die Steuerfreiheit für die Corona-Prämie. Zwar ist eine Verlängerung bis zum 31. Januar 2021 im Gespräch, doch ob dies von der Bundesregierung aufgegriffen wird, bleibt abzuwarten.

Andere steuerfrei gewährte Incentives oder Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt, d. h. der Bonus kann zusätzlich gewährt werden. Auch Mini-Jobber können den Corona-Bonus erhalten, ohne dass der Mini-Job dadurch zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis wird. Für die Steuerfreiheit ist jedoch Voraussetzung, dass die Corona-Beihilfen und -Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Damit sind Gehaltsumwandlungen ebenso wenig zulässig, wie eine Anrechnung auf während der Corona-Krise abgeleistete Überstunden. Arbeitgeber, die den Höchstbetrag von 1.500 Euro je Arbeitnehmer noch nicht ausgeschöpft haben oder noch gar keinen steuerfreien Bonus gezahlt haben, können dies auch noch als Weihnachtsgeschenk für ihre Mitarbeiter tun.

„Doch Vorsicht: Hat der Arbeitnehmer bereits durch Tarifvertrag oder aus betrieblicher Gewohnheit einen Rechtsanspruch auf ein Weihnachtsgeld, so müsste dies zusätzlich zum Corona-Bonus gezahlt werden. Das steuerpflichtige Weihnachtsgeld kann 2020 nicht einfach gegen die steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie ausgetauscht werden“, warnt Steuerberater Marc Müller.

Die steuerfreien Leistungen müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden und es muss aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erkennbar sein, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelt. Das ist für spätere Prüfungen der Sozialversicherungsträger und Lohnsteueraußenprüfungen wichtig. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2020 muss der Arbeitgeber aber nichts ausweisen und der Mitarbeiter muss die Corona-Prämie auch nicht in seiner Steuererklärung angeben.

Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 870 Kanzleien vertreten und darüber hinaus in 50 Ländern weltweit mit 250 Kanzleien präsent. ETL ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäftsbereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT bundesweit einen Gruppenumsatz von über 950 Mio. Euro. Insgesamt betreuen über 10.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.500 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – überall in Deutschland mehr als 200.000 Mandanten.

Zur Pressemeldung vom 02.12.2020:

https://www.presseportal.de/pm/126481/4779739

Pressekontakt

Danyal Alaybeyoglu,
Leiter Unternehmenskommunikation ETL AG
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