Das Führungszeugnis

Man kann davon ausgehen, dass die meisten schon mal das Wort „Führungszeugnis“ gehört haben und vielleicht auch eine ungefähre Vorstellung davon haben, um was es sich dabei handeln könnte. Für diejenigen, die nur sehr grob oder gar keine Vorstellung davon haben, soll hier nachfolgend mehr dazu gesagt werden. Denn man muss daran denken, dass es einem selbst im Leben immer mal passieren kann, dass ein Führungszeugnis verlangt wird (meist dann, wenn es um einen Job geht) und es dann sicherlich vorteilhafter ist, wenn man weiß, worum es dabei geht.

In einem Führungszeugnis wird dokumentiert, ob jemand in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde. Wenn Einträge verjährt sind, werden unter bestimmten Voraussetzungen diese wieder gelöscht. Manche Arbeitgeber wollen und müssen auf Nummer sichergehen, ob ein zukünftiger Mitarbeiter eventuell vorbestraft ist oder nicht. Da kann man sich leider nicht nur auf das Wort des möglichen zukünftigen Mitarbeiters im Vorstellungsgespräch verlassen, sondern man wird sichergehen und sich die wichtigen Infos zusätzlich schwarz auf weiß geben lassen. Also über ein Führungszeugnis.

Was steht in einem Führungszeugnis alles drin?

Vielleicht mit fünfzehn Jahren einmal bei einem Ladendiebstahl erwischt worden? Keine Angst, zum Glück werden solche Jugendsünden nicht in einem Führungszeugnis erscheinen. In diesem Dokument werden nur die schweren Verurteilungen aufgelistet. Zum Beispiel finden Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und auch Freiheitsstrafen unter drei Monaten in einem Führungszeugnis keine Erwähnung. Aber, wer zu höheren Strafen verurteilt wurde und als vorbestraft gilt, muss mit Einträgen rechnen.

Wie lange bleiben solche Strafen eingetragen?

Für immer und ewig bleiben diese Einträge zum Glück nicht erhalten. Was einmal im Führungszeugnis festgehalten wurde, verjährt mit der Zeit. Es kommt dabei aber auf die Schwere der Straftat an. So kann man sagen, dass nach Ablauf von drei, vielleicht fünf oder zehn Jahren diese Einträge nicht mehr aufgeführt werden. Es gibt für die Verjährung Voraussetzungen. So darf in dem Zeitraum der Verurteilte nicht noch ein weiteres Mal verurteilt werden. Sobald jemand für ein Vergehen, welches in seinem Führungszeugnis steht, zum wiederholten Mal eine Strafe von einem Gericht erhält, so wird der alte Eintrag nicht gelöscht. Diese bleiben so lange bestehen, bis zusätzlich der neue Eintrag verjährt ist.

Das private Führungszeugnis

Tatsächlich gibt es nicht nur das eine Führungszeugnis. Das Bekannteste und am häufigsten Verwendete ist wohl das private Führungszeugnis (Polizeiliches Führungszeugnis). Jeder ab 14 Jahren kann es im Einwohnermeldeamt seines Wohnortes beantragen – meistens wird es für den Arbeitgeber benötigt. Das Ausstellen kostet um die 13 Euro und steht nach ca. ein bis zwei Wochen zur Verfügung. Dieses Zeugnis wird zu einem nach Hause geschickt. Auf diesem amtlichen Papier erscheint nicht alles. Die zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren werden darin ausgeklammert.

Das erweiterte Führungszeugnis

Neben dem privaten gibt es beispielsweise auch noch das erweiterte Führungszeugnis. In diesem werden mögliche z.B. Sexualdelikte oder Straftaten gegenüber Minderjährigen festgehalten. Dieses Dokument kann dann von großer Bedeutung sein und vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn eine Stelle besetzt werden soll (ob beruflich oder auch ehrenamtlich), wo es um die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen und auch mit minderjährigen Asylsuchenden geht. Aber nicht nur bei der Arbeit mit Minderjährigen spielt das erweiterte Führungszeugnis eine Rolle. Auch für eine Tätigkeit in Einrichtungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen ist es verpflichtend.