Praktika nach dem Abschluss: Billigarbeiter ohne Lohn?

Viele Absolventen einer Schule oder Universität bekommen zuerst einen Praktikumsplatz angeboten. In vielen Fällen bietet ein Praktikum gute Möglichkeiten der Berufsorientierung. Es kommt aber auch häufig vor, dass Unternehmen Praktikanten ohne Lohn als Hilfsarbeiter ausnutzen. Wie können Absolventen das im Vorfeld unterscheiden?

Der Unterschied zwischen nützlichen Praktika und Ausbeutertum

Im ersten Schritt sollten Absolventen darauf achten, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen einhalten. Viele hilfreiche Informationen finden sich im Buch „Generation Praktikum“ von Seeger. Es gibt vielfältige objektive Kriterien, mit denen sich ungesetzliche Praktika feststellen lassen. Hält das Unternehmen zum Beispiel die Mindestlohn-Regelung ein? Wenn ein Praktikant volljährig ist, mindestens drei Monaten bei der Firma arbeitet und das Praktikum freiwillig ist, muss der Betrieb 9,19 pro Stunde bezahlen. Alles andere ist ein Verstoß gegen existierende Gesetze. Das Einhalten dieser Regel lässt sich relativ leicht überprüfen, das ist auch für Laien machbar.

Praktika: Nicht jedes Angebot annehmen!

Was bringt ein Praktikum? Diese Frage sollte an erster Stelle stehen. Im besten Fall erhalten Praktikanten einen konkreten Eindruck in viele unterschiedliche Berufsfelder. Und können sich auf dieser Basis für Weiterqualifizierungen entscheiden. Im schlimmsten Fall kochen sie für Chefs nur Kaffee und erledigen andere Hilfsarbeiter-Tätigkeiten. Das sollten Absolventen vorab überlegen und beim Bewerbungsgespräch genau nachfragen, welche Aufgaben sie im Praktikum erwarten. Hin und wieder versprechen Arbeitgeber Rosiges, nach dem Motto: Erstmal ein Praktikum machen, danach gibt es einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Auf solche Versprechen sollte sich niemand einlassen.

Praktikumsvertrag: Diese Aspekte verdienen Beachtung!

Stattdessen sollten alle Absolventen auf einen korrekten Praktikumsvertrag bestehen. Bei Unsicherheiten beraten unter anderem Gewerkschaften. Seriöse Unternehmen haben keinerlei Problem damit, einen solchen Vertrag zu vereinbaren. In diesen Vertrag gehört erstens die klare Definition, ob das Praktikum unter das Mindestlohn-Gesetz fällt. Sollte dies so sein, muss der Vertrag die exakte Entlohnung regeln. Darüber hinaus enthält ein guter Praktikumsvertrag detaillierte Angaben zum Ablauf des Praktikums. Er bestimmt, in welchen Abteilungen ein Praktikant arbeitet und was er macht. Das kann er notfalls einklagen.