Die Steuerpflicht und die verschiedenen Steuerarten
Jeder deutsche Bürger ist verpflichtet seine Steuern zu zahlen. Es gibt viele verschiedene Steuern, die teils auf Landes- oder auch Bundesebene erhoben werden. Auch Zölle gehören zur Steuer.
Generell gibt es fünf verschiedene Steuerarten:
– Gemeinschaftssteuer
Hierzu zählen beispielsweise die Lohnsteuer und die Umsatzsatzsteuer.
– Gemeindesteuer
Unter diese fallen etwa die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A und B.
– Bundessteuer
Zu der z.B. die Tabaksteuer, die Versicherungssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer gehören.
– Landessteuern
Unter welche etwa die Vermögenssteuer, die Biersteuer und die Erbschaftssteuer fallen.
– Zuletzt gibt es noch die eben erwähnten Zölle.
Im Jahre 2017 nahm der deutsche Staat durch all diese Steuern zusammen 734.513 Mrd. Euro ein.
Eine genauere Statistik zu den Steuereinahmen 2017 und den verschieden Steuerarten findet man hier
Die Lohnsteuer
Eine der wohl bekanntesten Steuern ist die bereits oben erwähnte Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die auf Einkünfte von nicht selbständiger Arbeit erhoben wird. Diese Steuer richtet sich also an Arbeitnehmer.
Die Lohnsteuer wird in Deutschland nach den Angaben aus den ELStAM(elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmalen), früher aus Papier als Lohnsteuerkarte bekannt, vom Arbeitgeber berechnet. Die berechnete Lohnsteuer behält der Arbeitgeber dann vom Gehalt des Angestellten ein und führt das Geld zum Finanzamt ab.
Die Abgaben vom Praktikumsgehalt
Nun stellen sich viele Praktikanten, die ein vergütetes Praktikum haben, die Frage: Und wie ist es bei mir? Muss von meinem Praktikumsgehalt ebenfalls eine Abgaben geleistet werden?
Grundsätzlich ist ein Praktikumsgehalt eine normale Einkunft, also müssen Steuern gezahlt werden, allerdings gibt es Ausnahmen.
Zuerst muss zwischen Pflichtpraktikum durch Studium/ Ausbildung und einem freiwilligem Praktikum unterscheiden werden. Schülerpraktika werden hier nicht gesondert erwähnt, da diese eigentlich immer unentgeltlich sind. Dazu ist noch entscheidend, ob das Praktikum vor, während oder nach einem Studium stattfindet.Dieser Unterscheidung ist allerdings nur für die Sozialversicherung wichtig. Bei der Lohnsteuer gibt es einen anderen entscheidenden Faktor.
Keine Abgabe der Lohnsteuer durch Grundfreibetrag
Bei der Lohnsteuer ist es dann schon etwas einfacher. Es gibt in Deutschland den so genannten „Grundfreibetrag“. Dieser ändert sich jährlich und liegt im Jahr 2018 bei 9.000 für Ledige und bei 18.000 Euro für Verheiratete, die ihre Einkommenssteuer zusammen anlegen.
Der Grundfreibetrag dient als eine Absicherung des Existenzminimums. Die Einkommenssteuer entfällt komplett, sollte man unter dem Betrag liegen.
Falls die Lohnsteuer abgeführt wird, obwohl man unter dem aktuellem Grundfreibetrag bleibt, kann man sich diese Ende des Jahres beim Finanzamt zurückholen.