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Informationen
Private Krankenversicherung für Studenten

Studenten können grundsätzlich zu Beginn des Studiums die freie Wahl treffen, ob sie eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung bevorzugen. Dabei bietet die private Variante jedoch deutliche Vorteile gegenüber der herkömmlichen gesetzlichen Versicherung.

Fällt die Wahl der Studenten auf die private Krankenversicherung, so können sie hier mit deutlichen Vergünstigungen gegenüber anderen Mitgliedern rechnen, welche zusätzlich weniger zeitlich begrenzt sind, als dies in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Meist ist dieser Vorteil von der Anzahl der Semester abhängig und er wird bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres gewährt. Während Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung üblicherweise keine Beitragsrückerstattungen erwarten können, ist dies bei der privaten Versicherung durchaus der Fall, wenn innerhalb eines Kalenderjahres keinerlei Kosten angefallen sind. Ein weiterer Vorteil besteht in der freien Arztwahl, wobei die Zahlung der Praxisgebühr komplett entfällt und Kosten für Medikamente sowie für sonstige Hilfsmittel nicht selbst getragen werden müssen. Selbst Untersuchungen zur Vorsorge, Kosten für Zahnersatz und Sehhilfen oder die Behandlungen durch einen Heilpraktiker werden zum größten Teil von der Versicherung übernommen.

Beginnen die jungen Menschen ihr Studium und sind direkt zu Beginn durch die bestehende private Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert, so können sie diese Mitgliedschaft beibehalten, indem sie sich während der ersten drei Monate ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen, wozu die Vorlage einer Bescheinigung nötig ist. Die gleiche Vorgehensweise gilt für einen Wechsel aus der bestehenden gesetzlichen in die private Krankenversicherung.